Wichtige Änderungen im Recht
TMG wird DDG und TTDSG erhält neuen Namen
Bereits seit Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten, welches das Telemediengesetz (TMG) ersetzt und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenennt.
Was regeln diese Gesetze?
- DDG: Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act, eine Verordnung der EU zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet. Für digitale Dienste, Plattformen und Produkte ergeben sich daraus umfangreiche Pflichten. Das DDG regelt, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden. Es enthält außerdem Regelungen, die vorher Bestandteil anderer Gesetze waren, z.B. des TMG und des NetzDG.
- TDDDG: Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz regelt den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten. Durch die Einführung des Digitale-Dienste-Gesetz hat es kaum inhaltliche Änderungen erfahren. Es wurde lediglich die Begrifflichkeit „Telemedien“ auf „Digitale Dienste“ geändert.
Bei diesen Änderungen handelt es sich zwar um redaktionelle Anpassungen, sodass sich inhaltlich keine neuen Anforderungen bezüglich der Impressumspflicht und der Datenschutzerklärung ergeben, dennoch sind Anpassungen auf jeder Webseite notwendig, um sicherzustellen, dass Rechtstexte den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Unsere Unterstützung für Sie
Als erfahrene Internetagentur stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite und bieten Ihnen an, Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung zu prüfen und die die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Unser Team hat sich intensiv mit den neuen gesetzlichen Vorgaben auseinandergesetzt und weiß genau, welche Informationen jetzt erforderlich sind.
So funktioniert es: